Kooperation · Rechtsberatung

Kanzlei Linnemann: Der Anwalt im Konsortium

Anders als bei mehreren Portalen und Produkten des Netzwerks ist die Kanzlei Linnemann keine Gründung Thomas Bremers. Sie wird als externer Kooperationspartner in einem größeren „Konsortium“ beschrieben.

Abstrakte Visual zur Kanzlei-Kooperation
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Rechtsberatung ist ein sensibles Feld vor allem dann, wenn dieselbe Zielgruppe zuerst über ein Portal informiert und im Anschluss anwaltlich vertreten wird. Genau in diese Konstellation ordnet sich die Kanzlei Linnemann ein: als kooperierende Anwaltskanzlei im beschriebenen Netzwerk.

Die Kanzlei Linnemann wird nicht als von Bremer gegründetes Unternehmen beschrieben, sondern als externer Partner im „Konsortium“.

Was die Rollenbezeichnung leistet und was nicht

Die ausdrückliche Betonung, dass es sich um einen externen Partner handele, ist wichtig. Sie grenzt die Kanzlei von Firmen und Marken ab, deren wirtschaftliche Nähe zum Netzwerk enger ausfällt. Zugleich klärt sie nicht, worin die Kooperation im Alltag genau besteht: gemeinsame Aktionen, Mandats­vermittlung, Beratungsmandate, redaktionelle Beiträge all das wäre denkbar, keines davon ist belegt.